Rechtslage

Laut Schweizer Strafgesetzbuch ist Urban Exploring Hausfriedensbruch. Denn kaum ein Urban Explorer macht sich die Mühe, den Eigentümer ausfindig zu machen und ihn nach einer Erlaubnis zu fragen, um das Gelände zu betreten. Hausfriedensbruch ist, wenn man ein Gelände ohne Erlaubnis des Eigentümers betritt. Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt. Das heisst, es wird ohne den ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers keine Anzeige gestellt. Es kann mit Geldstrafen oder mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Auszug aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch
Auszug aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch